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LG Stuttgart, 01.02.2005 - 10 T 546/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Nürtingen, 11.11.2004 - 11 C 2079/04
- LG Stuttgart, 01.02.2005 - 10 T 546/04
Papierfundstellen
- NJW 2005, 3152
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Karlsruhe, 29.09.2006 - 16 WF 115/06
Rechtsanwaltskosten: Terminsgebühr bei Kostenentscheidung ohne mündliche …
2.) Die vom Kläger zitierte Entscheidung des LG Stuttgart NJW 2005, 3152 betrifft den Fall des § 307 ZPO. - OLG Jena, 21.07.2005 - 9 W 245/05
Terminsgebühr
Vielmehr handelt es sich um ein offensichtliches Redaktionsversehen (so auch LG Stuttgart Beschl. vom 01.02.2005 Az. 10 T 546/04;… Zöller/Vollkommer, 25. Aufl., § 307, Rn. 12: "offenkundiges Versehen"). - OLG Celle, 09.01.2015 - 11 W 37/14
Kostenentscheidung bei sofortigem Anerkenntnis des im Wege der Drittwiderklage …
Er bemisst sich nach den Kosten, die der Drittwiderbeklagten durch das Schlussurteil vom 22. Mai 2014 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 14. Juli 2014 auferlegt wurden, nämlich: eigene außergerichtliche Kosten, 9,1 % der Gerichtskosten (einfache Gebühr), und 9, 1 % der außergerichtlichen Kosten der Beklagten (2,5fache Gebühr; auch beim Anerkenntnisurteil im schriftlichen Verfahren entsteht eine Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV-RVG; Thüringer Oberlandesgericht…, Beschluss vom 21. Juli 2005 - 9 W 245/05, zitiert nach juris, Rn. 6 ff.; LG Stuttgart, Beschluss vom 1. Februar 2005 - 10 T 546/04, zitiert nach juris, Rn. 9 ff.).