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   LG Stuttgart, 01.02.2005 - 10 T 546/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,22331
LG Stuttgart, 01.02.2005 - 10 T 546/04 (https://dejure.org/2005,22331)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 01.02.2005 - 10 T 546/04 (https://dejure.org/2005,22331)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 01. Februar 2005 - 10 T 546/04 (https://dejure.org/2005,22331)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3152
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Karlsruhe, 29.09.2006 - 16 WF 115/06

    Rechtsanwaltskosten: Terminsgebühr bei Kostenentscheidung ohne mündliche

    2.) Die vom Kläger zitierte Entscheidung des LG Stuttgart NJW 2005, 3152 betrifft den Fall des § 307 ZPO.
  • OLG Jena, 21.07.2005 - 9 W 245/05

    Terminsgebühr

    Vielmehr handelt es sich um ein offensichtliches Redaktionsversehen (so auch LG Stuttgart Beschl. vom 01.02.2005 Az. 10 T 546/04; Zöller/Vollkommer, 25. Aufl., § 307, Rn. 12: "offenkundiges Versehen").
  • OLG Celle, 09.01.2015 - 11 W 37/14

    Kostenentscheidung bei sofortigem Anerkenntnis des im Wege der Drittwiderklage

    Er bemisst sich nach den Kosten, die der Drittwiderbeklagten durch das Schlussurteil vom 22. Mai 2014 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 14. Juli 2014 auferlegt wurden, nämlich: eigene außergerichtliche Kosten, 9,1 % der Gerichtskosten (einfache Gebühr), und 9, 1 % der außergerichtlichen Kosten der Beklagten (2,5fache Gebühr; auch beim Anerkenntnisurteil im schriftlichen Verfahren entsteht eine Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV-RVG; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 21. Juli 2005 - 9 W 245/05, zitiert nach juris, Rn. 6 ff.; LG Stuttgart, Beschluss vom 1. Februar 2005 - 10 T 546/04, zitiert nach juris, Rn. 9 ff.).
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